Interessanter Heise Artikel „Biopatent: Europäisches Patentamt schützt Tomaten aus konventioneller Züchtung„. Wenn man sich Anspruch 1 von EP 1 515 600 B1 anschaut, muss man sich wirklich wundern, warum das eingetragen wurde:
1. Nichttransgene domestizierte L. esculentum-Pflanze,
die aufgrund einer hinaufregulierten Flavonolbiosynthese im Fruchtfleisch dieser Pflanze und restaurierter CHI Expression in der Fruchtschale dieser Pflanze Früchte mit einem Flavonolgehalt im Fruchtfleisch von mehr als 0,5 mg/mg TG und einem Flavonolgehalt in der Schale dieser Frucht von mindestens 5 mm/mg TG erzeugt, wobei die nichtransgene domestizierte L. esculentum-Pflanze durch Introgression des CHI-Gens und der Flavonolbiosyntheseweggene CHS, FSH und FLS der Lycopersicon-Wildaccessionen LA1963, LA2884 und LA1926 in eine domestizierte L. esculentum-Pflanze erhältlich ist.
Transgen heißt genetisch verändert, nichttransgen sollte dann wohl nicht genetisch verändert, also ganz normal gezüchtet heißen. Eine „normale“ Pflanzensorte also, wie sie in der Natur vorkommen kann.
Artikel 53 EPÜ nennt als Ausschlußkriterien für eine Patentierung unter anderem
b) Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Dies gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse;
Man darf sich also wundern.