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Zeitung lesen bildet? Von wegen!

Dass man sich einen Artikel in einer Tageszeitung, der sich mit einem Thema beschäftigt, mit dem man sich gut auskennt, nicht durchlesen sollte, ist wohl hinreichend bekannt. Insbesondere wenn man Artikel aus dem eigenen beruflichen Tätigkeitsgebiet liest, kommt es vor, dass man bei manchen Sätzen oder Absätzen nur mit dem Kopf schütteln kann. Dies ist bei mir bei Artikeln zum gewerblichen Rechtsschutz der Fall.
Dennoch begehe ich diesen Fehler häufig. Und es müssen auch längst nicht alle Texte schlecht sein. Ein Beispiel dafür ist der Artikel „Und an was denken Sie beim ‚Café Merci‘?„, der kürzlich in der Frankfurter Rundschau erschienen ist und sogar von einem Café in meinem Heimatort handelt. Martin Brust schildert darin auch die rechtlichen Schwierigkeiten, die sich für den Normalbürger bei dem beschriebenen Rechtsstreit als wenig nachvollziehbar darstellen dürften, korrekt und sachlich.
Es ist in gewissem Maße nachvollziehbar, dass nicht alle Autoren die rechtlichen Aspekte korrekt wiedergeben können. Carolin Gasteiger von der Süddeutschen Zeitung schießt mit ihrem aktuellen Artikel „Meine irren Beats“ jedoch den Vogel ab. Hier werden gleich drei Schutzrechte durcheinander geworfen. Während der Untertitel noch „Taylor Swift lässt Text urheberrechtlich schützen“ lautet, so wird im Text auf den „Patentierungswahn“ eben jener Taylor Swift verwiesen. Zusätzlich stellt sich bei näherer Betrachtung der im Artikel verlinkten Übersicht der Schutzrechte heraus, dass es sich eigentlich um Marken handelt.
Martin Brust hat für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes wahrscheinlich einen Wissensvorsprung vor der „Mitarbeiterin für Kultur/Medien“ Carolin Gasteiger, arbeitet er doch im Wirtschaftsressort der Frankfurter Rundschau. Solche haarsträubenden Fehler, wie sie in dem Artikel über Taylor Swift zu finden sind, sollte sich jedoch kein Journalist erlauben.

Update:
Inzwischen wurden die falschen Verweise auf Patente und Urheberrechte gestrichen und durch Hinweise auf Markenrechte bzw. Textschutz ersetzt. Dazu gibt es noch einen kleinen Hinweis der Redaktion.

Update 2:
Auch wenn es nicht unbedingt hierher gehört, wollte ich noch erwähnen, dass sich im Streit um das Café Merci nun Patentanwalt Reinhard Treudler eingemischt und einen Löschungsantrag für die Marke „merci“ gestellt hat (Die Frankfurter Rundschau berichtet weiter). Reinhard Treudler handelt dabei scheinbar nicht im Auftrag des Cafés Merci. Ob er tatsächlich nur an der „Rechtsfortbildung in Sachen markenrechtlicher Bösgläubigkeit“ interessiert ist oder ein wenig PR betreibt sei mal dahin gestellt.

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