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Einführung der elektronischen Akteneinsicht beim DPMA

Ab morgen, dem 07. Januar 2014, geht es endlich auch beim DPMA los 🙂

Mitteilung Nr. 12/13

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts mit Hinweisen zur Einführung der elektronischen Akteneinsicht über das Internet in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren

Vom 28. November 2013

Die Einsichtnahme in Patent- und Gebrauchsmusterakten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) wirdab dem 7. Januar 2014 auch über das Internet möglich sein. Die hierfür notwendige gesetzliche Grundlage wurde mit dem Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3830) geschaffen. Die elektronische Akteneinsicht ist ein gebührenfreier Service des DPMA.

Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise:

Mehr auf der Seite des DPMA

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