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Einwendungen Dritter beim EPO

Heute habe ich mal was für gelangweilte Piraten oder Greenpeace Aktivisten oder Apple-Hater oder Android-Hater oder sonstige Leute, die großen Gräuel gegen eine bestimmte Firma hegen (und zu viel Zeit haben)  🙂

Ihr könnt ganz einfach eine kostenlose Möglichkeit nutzen und eine Einwendung Dritter geltend machen, wenn ihr belegen könnt, warum ein bestimmtes EP-Patent nicht hätte sein sollen. Wenn ihr also einen bestimmten Konzern im Auge habt, recherchiert nach seinen Anmeldungen der letzten 20 Jahre, pickt euch die Lebendigen* raus und fangt an Stand der Technik gegen sie zu recherchieren (beispielsweise mit dem ebenfalls kostenlosen DEPATISnet vom DPMA, Beispielsuchanfrage siehe unten).

Das ganze Verfahren ist kostenlos, anders als ein Einspruch, und kann sogar anonym genutzt werden. Die Einwendung muss aber genauso gut begründet sein, wie ein Einspruch. Das ist also nichts, was man mal „zum Spass“ am Wochenende macht 😀 Es ist aber ein wenig bekannter Weg, der mehr Fairness in das Patentsystem bringt. Ich meine: Jeder kann es kostenlos und anonym nutzen*. Wenn man ein Patent also als ungerecht empfindet, dann kann man jederzeit* etwas dagegen tun. Da kann man sich also kaum noch über die Kosten im Patentsystem beschweren (es heißt nicht ohne Grund gewerblicher Rechtsschutz) oder darüber, dass zu viele unsinnige Patente erteilt werden.

In meiner Arbeit spielt die Einwendung übrigens keine Rolle, da unsere Mandanten natürlich am Verfahren beteiligt sein wollen. Ich hätte aber durchaus nichts dagegen, wenn engagierte Menschen sich der Sache mal annehmen würden und wie bei Wikipedia zusammen viel erreichen, also viele triviale Patente beseitigen würden. Wobei das ja eigentlich die Aufgabe der Ämter ist… 😉

In Verfahren* vor dem Europäischen Patentamt kann nach Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung jeder Dritte nach Maßgabe der Ausführungsordnung Einwendungen gegen die Patentierbarkeit der Erfindung erheben, die Gegenstand der Anmeldung oder des Patents ist. Der Dritte ist am Verfahren nicht beteiligt.

 

Das Europäische Patentamt bietet ein gut strukturiertes online Formular an, mit dem man ganz einfach Einwendungen Dritter geltend machen kann. Das Formular findet ihr hier http://tpo.epo.org/tpo/app/form/?locale=de

Hier Screenshots von dem Formular:

Eine Beispielsuchanfrage für DEPATISnet:

PA=böseFirma AND PC=EP AND AY>2010

Treffer für den Anmelder BöseFirma, nur Schriften die mit EP anfangen und in den letzten 2 Jahren angemeldet wurden, also die frischen Sachen, die noch weh tun 😀 (Da können natürlich trotzdem Schriften dabei sein, die bereits nicht mehr in Kraft sind. Wie gesagt, nur eine Beispielsuchanfrage.)

* Update mit Hinweis vom Alexander: Die Einwendung funktioniert nur, wenn das Patent noch nicht erteilt oder im Einspruchsverfahren ist. „Einwendungen Dritter, die nach Abschluss anhängiger Verfahren eingehen, bleiben unberücksichtigt. Sie werden lediglich der Akte beigefügt.“ (GL E-V, 3) Man sollte sie also recht frühzeitig einlegen.

Die Erklärung des EPO zum Thema gibt es hier, ich habe für euch mal einen Auszug:

Nach Artikel 115 EPÜ kann jeder Dritte Einwendungen gegen die Patentierbarkeit der Erfindung erheben, die Gegenstand einer europäischen Patentanmeldung oder eines europäischen Patents ist. Für solche Einwendungen werden keine Gebühren erhoben.

Im Rahmen der Initiative „Raising the Bar“ (zweiter Korb) hat das EPA beschlossen, die Einreichung von gut strukturierten und knapp gefassten Einwendungen Dritter zu erleichtern und zu fördern, um die Qualität der erteilten europäischen Patente weiter zu verbessern. Dank hoch relevanter Einwendungen kann sich außerdem die Verfahrensdauer wesentlich verkürzen.

Ferner hat das EPA seine Praxis geändert, um sicherzustellen, dass die Prüfungs- und Einspruchsabteilungen ausdrücklich zur Relevanz von Einwendungen Dritter Stellung nehmen. Dadurch wird das Verfahren transparenter, was gemäß der Initiative „Raising the Bar“ einem allgemeinen Wunsch entspricht.

Daher hat das EPA ein Pilotprojekt gestartet, das es Dritten ab dem 1. August 2011 ermöglicht, Einwendungen mit einem Online-Formblatt einzureichen. Dieses Formblatt wird über die Website des EPA zugänglich sein (tpo.epo.org). Es wurde speziell entwickelt, um die Formulierung knapp gefasster und gut begründeter Einwendungen zu fördern, die von den Prüfern rasch verstanden und beurteilt werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Online-Formblatt im Rahmen dieses Pilotprojekts überprüft werden soll. Die Nutzung eines solchen Formblatts zur Einreichung von Einwendungen Dritter wurde durch den Beschluss des Präsidenten vom 10. Mai 2011 (ABl. EPA 2011, 418) ermöglicht.

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