Ich schreib gerade mit einem Mandanen über Twitter und wir wundern uns beide, dass manche Arbeitsabläufe in der Kanzlei etwas dauern und dass immer und überall alles auf Papier gebannt wird. Wir haben echt viele Akten und die werden immer dicker. Aller paar Tage kommt ein netter Mann mit einer Palette voll Papier. Immer wenn ich meinen Chef auf so Dinge anspreche, lacht er mich fast aus. Papierlos ist ja eine nette Idee, aber wir haben Akten, die fast dreimal so alt sind wie ich. Und ich habe schon weiche Disketten, harte Disketten, CDs, DVDs und 32 MB USB-Sticks sterben sehen. Papier gewinnt immer, denn Marken sind beispielsweise unendlich oft verlängerbar 😀
§ 47 Schutzdauer und Verlängerung
(1) Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt.
(2) Die Schutzdauer kann um jeweils zehn Jahre verlängert werden.
(3) Die Verlängerung der Schutzdauer wird dadurch bewirkt, daß eine Verlängerungsgebühr und, falls die Verlängerung für Waren und Dienstleistungen begehrt wird, die in mehr als drei Klassen der Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen fallen, für jede weitere Klasse eine Klassengebühr gezahlt werden.
Aber keine Angst, die Daten unseres Storage Systems werden auch noch auf Magnetbändern gesichert. Magnetbänder gewinnen nämlich auch oft 🙂